Breitbandausbau des Markt Tüßling

im Rahmen des Förderverfahrens vom Freistaat Bayern


2. Verfahren zum Breitbandausbau

Markterkundung

Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat der Markt Tüßling gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Die Kommune bittet daher, bis spätestens 31.08.2017 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:

Der Markt Tüßling hat ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Generell hat die Markterkundung ergeben, dass ein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Ausbau plant. Die Unterlagen der Bekanntmachung werden nachfolgend zum Download bereitgestellt:

Bekanntmachung 2. Auswahlverfahren

Der Markt Tüßling führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem/mehreren von der Kommune definierten Erschließungsgebiet(en) im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR)“ in der Fassung vom 10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14 durch.

Verlängerung Angebotsfrist

Der Markt Tüßling verlängert die Abgabefrist zum Auswahlverfahren bis zum 27.07.2018, 12:00Uhr.

Der Markt Tüßling verlängert die Abgabefrist zum Auswahlverfahren bis zum 30.08.2018, 12:00Uhr.

Änderung der Anzahl von Hausanschlüssen

Aufgrund der Nachmeldung von zusätzlichem eigenwirtschaftlichen Ausbau reduziert die Marktgemeinde Tüßling im laufenden Auswahlverfahren die Erschließungsgebiete. Insgesamt werden nur noch 48 Hausanschlüsse und 9 sonstige Anschlüsse gefordert. Die Lage und Anzahl der Erschließungsgebiete sowie alle sonstigen Angaben in der Bekanntmachung bleiben unverändert.

Bekanntmachung 2. Auswahlverfahren

Verlängerung Angebotsfrist

Der Markt Tüßling verlängert die Abgabefrist zum Auswahlverfahren bis zum
15.03.2019, 12:00Uhr.

Der Markt Tüßling führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem/mehreren von der Kommune definierten Erschließungsgebiet(en) im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR)“ in der Fassung vom 10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14 durch.

Der Markt Tüßling führt erneut ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem/mehreren von der Kommune definierten Erschließungsgebiet(en) im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR)“ in der Fassung vom 10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14 durch.

 

Der Markt Tüßling verlängert die Abgabefrist zum Auswahlverfahren bis zum
31.01.2020, 12:00Uhr.

1. Verfahren zum Breitbandausbau

Anbei der Zuwendungsbescheid der Regierung von Oberbayern für den Breitbandausbau.

Anbei der Fördersteckbrief für den Breitbandausbau im Gemeindebereich Tüßling.

Anbei die Stellungnahme des Markt Tüßling zum Kooperationsvertrag bei der Bundesnetzagentur

Anbei die Bekanntmachung mit der voraussichtlichen Auswahlentscheidung für den Breitbandkooperationspartner.

Auswahlverfahren – Bekanntmachung

Ergänzende Bekanntmachung zur Bekanntmachung gemäß Nr. 5.1 Satz 5 BbR
vom 21.07.2015

Markterkundungsverfahren

im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 MBit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat der Markt Tüßling gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Die Kommune bittet daher, bis spätestens 26.11.2014 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:

Der Markt Tüßling nimmt am Förderverfahren vom Freistaat Bayern zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern" teil. Hierdurch soll erreicht werden, dass „schnelles Internet" für Unternehmer möglichst flächendeckend zur Verfügung gestellt wird.

Der Markt Tüßling hat vom 24.09.2014 bis 26.10.2014 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Generell hat die Markterkundung ergeben, dass ein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Ausbau plant. Die Unterlagen der Bekanntmachung werden nachfolgend zum Download bereitgestellt:

Der Markt Tüßling führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem/mehreren von der Kommune definierten Erschließungsgebiet(en) im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR)“ in der Fassung vom 10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14 durch.

Das Auswahlverfahren vom 18.06.2015 wird aufgehoben, weil unter Punkt 4 das irritierende Wort „keine“ gestrichen wird. Im neuen Auswahlverfahren wurden nunmehr statt zwei Lose drei Lose gebildet. Hierzu wird auf die neue Karte verwiesen. Das Auswahlverfahren wird mit Datum 21.07.2015 erneut gestartet. Die sonstigen Anlagen bleiben unverändert.

Die Unterlagen der Bekanntmachung werden nachfolgend zum Download bereitgestellt.