Vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes am Mörnbach

Mit Bekanntmachung vom 27.10.2017 hat das Landratsamt Altötting die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes am Mörnbach festgesetzt.

Die Folgen für die von der Festsetzung betroffenen Grundstücke können Sie aus dem

Schreiben des Landratsamtes Altötting vom 09.08.2017 entnehmen.

Übersichtskarten: (Stand 19.07.2021)

Überschwemmungsgebiet Mörnbach